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Tariflohn darf nicht an der Stadtgrenze enden
Detlef Nacke fordert die neuen Entgeltregeln auch für kommunale Aufträge – und einfache Verfahren für Handwerksbetriebe
Die entscheidende Schwäche sieht Nacke in der Ausnahme der Kommunen von der neuen Branchen-Entgeltregelung. Städte und Kreise vergeben regelmäßig Bau-, Sanierungs-, Reinigungs-, Transport- und andere Dienstleistungsaufträge. Es sei schwer vermittelbar, wenn bei einem Auftrag des Landes ein verbindliches Branchenentgelt gelte, bei einem vergleichbaren Auftrag einer Stadt oder eines Kreises aber nicht. Gerade in einem mittelständisch geprägten Wahlkreis seien Handwerksbetriebe auf verlässliche Regeln angewiesen. Viele von ihnen bildeten aus, hielten Fachkräfte im Betrieb und übernähmen Verantwortung vor Ort.
Zugleich nimmt Nacke die Bedenken kleiner und mittlerer Betriebe ernst. Der Entwurf sieht bereits ein digitales Portal und eine zentrale Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und Westfalen vor. Zusätzliche Nachweis- oder Berichtspflichten für Unternehmen sollen nicht entstehen; geprüft werden soll anlassbezogen und weitgehend digital. Diese landesweiten Strukturen sollten nach Nackes Auffassung auch für kommunale Aufträge genutzt werden. „Es wäre falsch, wenn jede Stadt eigene Formulare und eigene Kontrollverfahren entwickeln müsste. Das Land muss ein einheitliches digitales Verfahren bereitstellen. Faire Löhne und einfache Abläufe schließen sich nicht aus“, betont Nacke.
Nach der öffentlichen Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag fordert SPD-Landtagskandidat und Ratsherr Detlef Nacke, die geplanten Tarifentgeltregeln auch auf Aufträge von Städten, Kreisen und Gemeinden auszuweiten. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sei ein notwendiger Schritt gegen Lohndumping, greife in seiner jetzigen Form aber zu kurz.
Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hörte am 13. Juli 2026 Gewerkschaften, Wirtschaft, Handwerk, Kommunen und Wissenschaft zum geplanten Tarifentgeltsicherungsgesetz an. Der Entwurf sieht für bestimmte Branchen tariflich abgeleitete Mindestentgelte vor. Die zentrale Neuregelung soll für das Land und landesnahe Auftraggeber gelten. Für Städte, Kreise und Gemeinden bleibt es bei der bisherigen Rechtslage.
Der Gesetzentwurf erfasst ausdrücklich auch die elektrotechnischen Handwerke, das Baugewerbe und weitere handwerklich geprägte Branchen. Neben dem Grundentgelt können Überstundensätze, Zuschläge, Zulagen und Sonderzahlungen berücksichtigt werden. Nacke unterstützt das Ziel, Betriebe vor einem Unterbietungswettbewerb über die Lohnkosten zu schützen. Maßstab müsse das wirtschaftlichste Angebot sein – nicht ein Preisvorteil auf Kosten der Beschäftigten. „Ein Handwerksbetrieb, der Tariflohn zahlt und junge Menschen ausbildet, darf bei einem öffentlichen Auftrag nicht der Dumme sein. Öffentliches Geld darf Lohndumping nicht belohnen“, sagt Nacke.
Kommunale Aufträge einbeziehen
Die entscheidende Schwäche sieht Nacke in der Ausnahme der Kommunen von der neuen Branchen-Entgeltregelung. Städte und Kreise vergeben regelmäßig Bau-, Sanierungs-, Reinigungs-, Transport- und andere Dienstleistungsaufträge. Es sei schwer vermittelbar, wenn bei einem Auftrag des Landes ein verbindliches Branchenentgelt gelte, bei einem vergleichbaren Auftrag einer Stadt oder eines Kreises aber nicht. Gerade in einem mittelständisch geprägten Wahlkreis seien Handwerksbetriebe auf verlässliche Regeln angewiesen. Viele von ihnen bildeten aus, hielten Fachkräfte im Betrieb und übernähmen Verantwortung vor Ort.
Keine eigenen Prüfstrukturen in jeder Stadt
Zugleich nimmt Nacke die Bedenken kleiner und mittlerer Betriebe ernst. Der Entwurf sieht bereits ein digitales Portal und eine zentrale Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und Westfalen vor. Zusätzliche Nachweis- oder Berichtspflichten für Unternehmen sollen nicht entstehen; geprüft werden soll anlassbezogen und weitgehend digital. Diese landesweiten Strukturen sollten nach Nackes Auffassung auch für kommunale Aufträge genutzt werden. „Es wäre falsch, wenn jede Stadt eigene Formulare und eigene Kontrollverfahren entwickeln müsste. Das Land muss ein einheitliches digitales Verfahren bereitstellen. Faire Löhne und einfache Abläufe schließen sich nicht aus“, betont Nacke.
Für Nacke ist ein wirksames Tariftreuegesetz deshalb zugleich Arbeitnehmer-, Handwerks- und Mittelstandspolitik. „Ich habe mein Berufsleben im Handwerk verbracht. Deshalb weiß ich: Gute Löhne, Ausbildung und faire Wettbewerbsbedingungen gehören zusammen. Genau daran muss sich das neue Gesetz messen lassen.“